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| EINZELMITGLIEDER | |||||||||||||||||||||||||||||
| Der Landes-Kanu-Verband Schleswig-Holstein e.V. stellt eine Gemeinschaft der Kanusportler in Schleswig-Holstein dar. Er ist Mitglied im Deutschen Kanu-Verband e.V. (DKV) und ist innerhalb des Landesportverbandes Schleswig-Holstein e.V. anerkannte Landesfachorganisation des Kanusports. Der Landes-Kanu-Verband setzt sich für die Ausübung unseres naturverträglichen Sports ein, er kümmert sich mit großem ehrenamtlichem Einsatz um den Erhalt der naturnahen Gewässer. Die Mehrzahl der Mitglieder im Landes-Kanu-Verband Schleswig-Holstein gehören einem unserer mehr als 40 Vereine an. In den Mitgliedsbeiträgen der Vereine sind die Verbandsbeiträge bereits enthalten. In der Adressliste findet sich sicherlich ein Verein in der Nähe. Einige Vereine haben mittlerweile ein eigenes Internetangebot. Für Kanuwandersportler, die sich aus welchen Gründen auch immer, keinem dieser Vereine anschließen möchten, bieten wir die Möglichkeit einer Einzelmitgliedschaft. Damit sind für diese Kanusportler die Vorteile, die mit einer Mitgliedschaft in unserem Verband verbunden sind, zugänglich. Ansprechpartner für die Einzelmitglieder ist der
Bitte vergessen Sie nicht, Änderungen der Adresse oder der Bankverbindung dem Obmann umgehend mitzuteilen.
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Die Mitglieder erhalten einen DKV-Ausweis, der durch eine Jahres-Beitragsmarke seine Gültigkeit erhält. Die Mitgliedschaft kann nur zum Jahresende gekündigt werden. Die Kündigung muss bis spätestens 30. September schriftlich beim Obmann der Einzelmitglieder erfolgen, anderenfalls verlängert sich die Mitgliedschaft um ein weiteres Jahr. In den Beiträgen sind die Abgaben an den Deutschen Kanu-Verband enthalten, jedoch nicht der Bezug der Verbandszeitung "Kanu-Sport". | |||||||||||||||||||||||||||||
| Eine Mitgliedschaft lohnt sich... | |||||||||||||||||
| 1. Befreiung von der amtlichen Bootsregistrierung | |||||||||||||||||
| Unsere Mitglieder brauchen ihr Boot nicht bei der zuständigen Wasser- und Schifffahrtsbehörde anzumelden. Neben der Registrierung beim Verband muss am Bug der Bootsname und am Heck der Heimatort des Einzelmitgliedes mit dem Zusatz "DKV" angebracht werden. Die amtliche Schrifthöhe beträgt 10 cm. Der DKV-Wimpel bzw. Haftfolienstander sind zu führen, im Boot sind Name und Anschrift des Bootseigners wasserfest anzubringen. Der DKV-Ausweis ist mitzuführen. | |||||||||||||||||
| 2. Versicherungsschutz | |||||||||||||||||
| Der Landes-Kanu-Verband Schleswig-Holstein schließt für alle registrierten Mitglieder eine Unfallversicherung ab, die Kosten sind im Mitgliedsbeitrag enthalten. Schadenfälle sind sofort über den Obmann der zuständigen Geschäftsstelle zu melden. Wenn dieser nicht erreichbar sein sollte, an:
Die Versicherung tritt ein für Personenschäden während der Teilnahme an Gemeinschaftsveranstaltungen des Verbandes, nicht nur für Gemeinschaftsfahrten. Bei Einzel-(Privat-)Fahrten nur dann, wenn die Fahrt einen Bezug zum Kanusport hat. Der Versicherungsschutz besteht auch auf direkten Wegen zu oder von den genannten Veranstaltungen/Fahrten. Bei Invalidität richtet sich die Leistung nach dem Grad der Invalidität. Die Versicherungssummen betragen:
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| 3. Verbilligter Bezug von Verlagsartikeln des Deutschen-Kanu-Verbandes | |||||||||||||||||
Sie erhalten die Artikel der
wie z.B. Flussführer, Gewässerkarten oder Lehrbücher zu besonders günstigen Mitgliederpreisen. Zum Beispiel erhalten Mitglieder den "Kanuwanderführer Nordwestdeutschland" - eine Beschreibung der Gewässer Niedersachsens, Schleswig-Holsteins, Bremens, Hamburgs und angrenzender Gebiete - 25% günstiger (Stand: Juli 2003). Das umfangreiche Verlagsprogramm wird auf den Internetseiten des Deutschen Kanu-Verbandes angeboten. Bei schriftlicher Bestellung in Duisburg ist eine Fotokopie des DKV-Mitgliedsausweises beizufügen. | |||||||||||||||||
| 4. Schulungen, Lehrgänge, Ferien- und Wochenendfahrten | |||||||||||||||||
| Die Möglichkeit der Teilnahme an diversen Lehrgängen, Ferien- und Wochenendfahrten bieten sich zur Kontaktaufnahme mit Gleichgesinnten geradezu an. Betreut werden diese im ,,Sportprogramm des DKV" und im "Schulungsprogramm des DKV" ausgeschriebene Veranstaltungen durch erfahrene Fachübungs- und Fahrtenleiter. Fahrten, Lehrgänge und Schulungen werden für Verbandsmitglieder günstiger angeboten. | |||||||||||||||||
| 5. Bezug der Fachzeitschrift "Kanu-Sport" | |||||||||||||||||
| Das amtliche Organ des Deutschen Kanu-Verbandes, die Zeitschrift ,,Kanu-Sport", erscheint einmal monatlich und berichtet über alle Ereignisse und aktuelle Entwicklungen im Kanusport. Da Einzelmitglieder nicht ständig im Kontakt mit erfahrenen Übungsleitern eines Vereins stehen, soll durch den ,,Kanu-Sport" ein Mindestmaß an Informationen gewährleistet werden. Die Bezugskosten für den "Kanu-Sport" sind nicht im Mitgliedsbeitrag enthalten. Das Jahresabonnement zur Lieferung frei Haus kostet 30,00 Euro. Eine Kündigung des Abonnements muss bis 6 Wochen vor Ende der Bezugsfrist beim Verlag erfolgen, anderenfalls verlängert sich das Abonnement um ein weiteres Jahr. Bitte bestellen Sie die Zeitschrift "Kanu-Sport" direkt beim Verlag (Adresse siehe 3.). | |||||||||||||||||
| 6. Gastrecht bei Kanuvereinen | |||||||||||||||||
| Einzelmitglieder unseres Verbandes genießen wie jeder organisierte Kanusportler Gastrecht bei allen Kanusportvereinen im In- und Ausland. Viele Vereine sind "Kanustationen des Deutschen Kanu-Verbandes" und bieten Verbandsmitgliedern günstige Übernachtungsmöglichkeiten. | |||||||||||||||||
| Formulare | |
| Formular Beitrittserklärung (pdf-Dokument für Acrobat Reader; 76,0 kB) | |
| Wandersportordnung des Deutschen Kanu-Verbandes e.V. mit den Bedingungen für den Erwerb der Kanuwanderabzeichen (pdf-Dokument für Acrobat Reader; 312 kB) | |