| Grundregeln für Wassersportler |
| 1. | Verhalten Sie sich beim Befahren der Seen und Fließgewässer unseres Landes so, dass kein anderer gefährdet, geschädigt oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird und eine Schädigung von Flora und Fauna des Gewässers und seiner Ökosysteme, insbesondere eine Beeinträchtigung der Ufer und der Ufervegetation vermieden wird. |
| 2. | Bedenken Sie, dass Röhrichtbestände, Schwimmblattpflanzen und sonstige überwachsene Uferpartien und Flachwasserbereiche als Brut- und Aufzuchtgebiet vieler Arten des besonderen Schutzes bedürfen. Vermeiden Sie daher das Einfahren in diese Bereiche oder in sonstige durch Betonnung oder Beschilderung kenntlich gemachte schutzwürdige oder schutzbedürftige Bereiche. Halten Sie einen Mindestabstand von 30 m. Wo dies nicht möglich ist, halten Sie sich in der Mitte des Gewässers. Wasserpflanzen vermeiden. |
| 3. | Bedenken Sie, dass die Mauserzeit zahlreicher Wasservogelarten im Sommer liegt. In dieser Zeit sind die Vögel gegen Störungen besonders empfindlich. Meiden Sie daher das Heranfahren an größere Ansammlungen von Wasservögeln auch auf den freien Wasserflächen. |
| 4. | Nehmen Sie vor allem in Naturschutzgebieten Rücksicht. Beachten Sie die dort geltenden speziellen Befahrensregelungen. Das Befahren kann dort zum Teil ganzjährig, zumindest aber zeitweise untersagt sein. |
| 5. | Benutzen Sie zum Einsetzen, Anlanden, Festmachen und Ankern nur Plätze, die dafür vorgesehen sind oder solche Stellen, an denen kein Schaden angerichtet werden kann. |
| 6. | Nähern Sie sich auch von Land her nicht Schilfgürteln oder der sonstigen Ufervegetation. Sie gefährden damit den Lebensraum von Vögeln, Fischen, Kleintieren und Pflanzen und ihre Ökosysteme. |
| 7. | Das unbefugte Einbringen von Abwasser und Abfällen in die Gewässer ist gesetzlich verboten. Bei Verstößen setzen Sie sich unter Umständen der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung aus. Helfen Sie die Gewässer sauber zu halten. |
| 8. | Verzichten Sie für bewuchsabweisende Unterwasseranstriche auf solche, die toxisch wirkende Stoffe an das Wasser abgeben. |
| 9. | Befahren Sie keine Badestellen, wenn dort Badebetrieb herrscht. |
| 10. | Befahren Sie keine Seen mit einer Fläche von weniger als 10 ha, es sei denn, Sie müssen sie im Zuge einer Wasserwanderung auf einem Fließgewässer auf dem kürzesten Wege durchfahren. |
| 11. | Geben Sie als Wassersportler Fahrzeugen der Wasserschutzpolizei, der Wasserbehörden und des Rettungsdienstes sowie den. Fahrzeugen des gewerblichen Personenverkehrs und der Berufsfischerei grundsätzlich Raum. |