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| NATURSCHUTZTAGE 2002 Rendsburg 27. & 28. September 2002 | ||
Die Funktion von Fließgewässern Forderungen aus der Sicht des Freizeitsports Vortrag von Wolfgang Beer Landessportverband Schleswig-Holstein e.V. Mehr als die Hälfte aller Deutschen treibt Sport. Zu 27 Mio. in Sportvereinen und -verbänden organisierter Sportler und Sportlerinnen gesellen rund 15 Mio. nicht-organisierter Freizeitsportler und -sportlerinnen. Nicht alle betreiben ihren Sport in Sportstätten, ein erheblicher Anteil nutzt dazu Natur und Landschaft. Neben der Vielzahl positiver Auswirkungen des Sports wie: Gesundheitsvorsorge, der sinnvollen Freizeitgestaltung vor allem von Jugendlichen und der Integration von Randgruppen beansprucht der Sport auch in erheblichem Maße natürliche Ressourcen in Form von Energie, Fläche und Landschaft, produziert Abfülle und Emissionen und trägt zum Verkehrsaufkommen bei. Kurz: Sport führt unbestritten auch zu einer Belastung von Natur und Umwelt. Dies gilt insbesondere auch für die Sportausübung in besonders sensiblen Landschaftsteilen, wie hochalpine Regionen und bestimmte Mittelgebirgsregionen, bestimmte Küstenformationen und Uferbereichen sowie insbesondere auch an vielen Oberläufen unserer Fließgewässer. Sind die küstennahen - und stehenden Gewässer, sowie die Unterläufe der Fließgewässer in der Regel auch für Segler, den Motorboot-Sport und Ruderer nutzbar sind gerade die oft besonders sensiblen Oberläufe für alle Erholungssuchenden - und aus Sicht des Freizeitsports - insbesondere für die Kanusportler besonders reizvoll. Was bedeutet dies für die Fließgewässer in unserem Land? Ein Überblick über die Dimensionen dieses Sachverhalts für Schleswig-Holstein:
Der organisierte Kanusport in Deutschland ist sich diesem potentiell konfliktbeladenem Verhältnis von Kanusport und Naturschutz seit langem bewusst: "Kanusport wird in natürlicher Umgebung betrieben. Kanuwandersportler sind auf diese Natur mit ihren Gewässern angewiesen. Sie wollen den Aktionsraum für ihren Sport ERFAHREN und damit kennen- und schätzen lernen, sich in einer Natur erholen, die noch nicht verbaut und verschmutzt ist“ (sinngemäß nach einem Positionspapier des Hessischen Kanuverbandes, 1996). Dabei ist sowohl dem aktiven Kanuwanderer als auch dem Verbandsfunktionär wichtig, dass speziell im Hinblick auf Gewässer als sportlicher Aktionsraum, das Kanuwandern seine spezielle Erlebnisqualität vornehmlich durch eine unzerstörte, weitgehend naturnahe Landschaft erhält. Somit ist ein Ziel des Kanusports, gemeinsam mit dem Naturschutz, die relativ wenigen, noch nicht erheblich belasteten Fließgewässer in Ihrem naturnahen Charakter zu erhalten. Damit dieses Ziel nicht nur als leere Floskel im Raum steht, werden seitens des organisierten Kanusports seit langem vielfältige Aktivitäten durchgeführt:
Die meisten Aus- und Weiterbildungsangebote folgen einem erlebnispädagogischen Ansatz, der dazu führen soll, die Sportler vom Umweltwissen zum Umwelthandeln zu führen. Ziel ist es dabei: die Kanusportler in Ihrem Verständnis davon wegzubewegen - als primäres Ziel - ihren Sport lediglich in dafür aus ihrer Sicht geeigneten Naturräumen auszuüben, und diese nur als Aktionsräume wahr zu nehmen. In dieser Phase empfindet der Aktive die zu respektierenden Ziele des Naturschutzes nicht als persönlichen Gewinn, sondern akzeptiert diese Regeln lediglich und empfindet diese Einschränkungen als notwendiges Übel mit dem Charakter eines äußeren Zwanges. Das führt dazu, dass nicht vom eigenen Willen getragene Verhaltenregeln bei mangelnder Kontrolle dazu tendieren, wenig eingehalten zu werden. Umso mehr ist es erforderlich die erlebnispädagogisch orientierten Schulungsinhalte für eine Sensibilisierung der Sportler so auszurichten, dass die Rücksichtnahme gegenüber der Natur als persönlicher Gewinn und nicht als Einschränkung empfunden wird. Durch die bewusste Wahrnehmung und das wortwörtliche ERFAHREN von Natur kann das Verständnis für bestimmte Beschränkungen und die natur- und landschaftsverträgliche Sportausübung zum persönlichen Bedürfnis des Kanuaktiven werden, was dann nicht mehr als Einschränkung der Bewegungsfreiheit empfunden wird. Im besten Fall bedarf ein entsprechendes Verhalten dann keiner Kontrolle mehr. Dieser Versuch der Bewusstseinänderung durch die angesprochenen Aus- und Weiterbildungsformen kann durch den hohen Organisationsgrad des (verbands- und vereinsgestützten) Kanusports erreicht werden. Diese Erfolge können bei Nutzern gewerblich/touristischer Anbieter oder nichtorganisierten Kanuten nicht automatisch durch den organisierten Sport bewerkstelligt werden, da es nicht zu der primären Aufgabe eines Sportverbandes zählt, auf nicht-organisierte Freizeitsportler Einfluss zu nehmen. Unter dem Vorbehalt des Fehlverhaltens einiger Unbelehrbarer in den eigenen Reihen besteht ein weitaus größeres Risiko von Beeinträchtigungen in der Natur durch verantwortungsloses Verhalten von Kanuten, die sich nicht im Einflussbereich des organisierten Sports befinden. Um aber nicht Gefahr zu laufen, weitere Schädigungen in ökologisch sensiblen Bereichen hinnehmen zu müssen und letztendlich durch das Fehlverhalten einiger fehlgeleiteter Kanuwanderer von Gewässersperrungen betroffen zu sein, gibt es auch auf diesem Sektor Aktivitäten zu nennen. Unter Beteiligung des Landes-Kanu-Verbandes und des Landessportverbandes, der Bundesvereinigung Kanutouristik (BKT) und des Umweltministeriums wurde im Frühjahr 2001 eine Freiwillige Rahmenvereinbarung zum "umweltfreundlichen Kanuwandern in Schleswig-Holstein" geschlossen. Durch
Dem gemeinsamen Ziel des Kanusports und des Naturschutzes folgend, möglichst viele naturbelassene Gewässer mit abwechslungsreichen Uferformen und natürlicher Flora und Fauna im und am Wasser zu erhalten, setzt der organisierte Sport auch auf einen gemeinsamen Weg dorthin - zusammen mit den Naturschutzverbänden:
Weg von dem undifferenzierten wie auch sachlich falschen Pauschalurteil "die Sportler" führen in der Landschaft zu ökologischen Beeinträchtigungen, hat der organisierte Sport bereits in einer Vielzahl von Beispielen unter Beweis gestellt, dass eine von Vorurteilen und Pauschalierungen freie Atmosphäre zu zufriedenstellenden Gewässernutzungsstrategien und erfolgreichen, naturerhaltenden Projekten führen kann. Genannt sein hier die Treene Hier wurde zusammen mit den Naturschutzverbänden und der Verwaltung ein gut funktionierendes Lenkungsmodell entwickelt Trave Eine gemeinsame Arbeitsgruppe der unteren Naturschutzbehörde, der Naturschutzverbände und Vertretern des organisierten Kanusports sowie der Kanutouristik erstellten ein gemeinsames Nutzungskonzept für die Trave Freiwillige Vereinbarungen im Rahmen NATURA 2000-Verfahrens seit Mai 2002 existieren die ersten beiden Freiwilligen Vereinbarungen der gemeinsamen Arbeitsgruppe des MUNF und des Landessportverbandes unter Beteiligung der Naturschutzverbände. Die ständige Bereitschaft des Sports an gangbaren Lösungen für eine naturverträgliche Sportausübung mitzuarbeiten und wo nötig sich auch im Interesse von Arten- und Biotopschutz kompromissbereit zu zeigen, wird durch die aktuelle Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes gewürdigt. Der Rechtsanspruch auf Erholung wurde ausdrücklich auf das Recht auf Erholung durch die natur- und landschaftsverträgliche Ausübung von Sport in der freien Natur erweitert (§2 Pkt. 13 bzw. § 10 Pkt. 13 BNatSchG). Neben der rechtlichen Verankerung wird durch das aktuelle Tourismuskonzept in Schleswig-Holstein auch der politische Wille zum Ausdruck gebracht, Ressourcenschutz und Naturerleben im Tourismus zu fördern. So wird ebenda ausgeführt, dass zum Erleben von Natur und Landschaft die "natürlichen Fortbewegungsarten“ besonders geeignet sind, wobei neben Reiten und Radfahren, Kanuwandern als weitere Freizeitsportart ausdrücklich genannt wird. Neben einer Vielzahl weiterer wichtiger Funktionen von Fließgewässern für den Naturhaushalt im weitesten Sinne haben Fließgewässer aus Sicht des Freizeitsports insbesondere zwei Funktionen, die es gilt zu erhalten und weiter auszubauen:
DER FREIZEITSPORT BENÖTIGT EINE VIELZAHL NATURBELASSENER, SAUBERER UND SPORTLICH INTERESSANTER FLIESSGEWÄSSER! IM SINNE EINES EFFEKTIVEN NATURSCHUTZES WERDEN BEI GLEICHBERECHTIGTEM INTERESSENSAUSGLEICH NOTWENDIGE EINSCHRÄNKUNGEN MITGETRAGEN! |