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| BEFAHRUNGSREGELUNGEN |
| "Setzen Sie an diesem Gewässer erst in Adorf ein!" "Fahren Sie diesen Fluss bitte erst nach dem 15. Juni jeden Jahres!" "Rasten und Übernachten Sie bitte nur an den ausgewiesenen Plätzen...!" Vorschriften, Gebote, Regeln! Typisch deutsch? Nein und ja! Die Befahrungsregeln für Wassersportler sind in Schleswig-Holstein und anderen Bundesländern in enger Absprache zwischen den Wassersportverbänden und den Naturschutzbehörden erarbeitet worden.
Das Ganze funktioniert natürlich nur so lange, wie alle Wassersportler sich an diese Regeln halten. Helfen Sie darum bitte im Interesse der Natur, aber auch aller anderen Wassersportler mit, unsere Gewässer für uns zu erhalten! Beachten Sie bitte darum die für die einzelnen Gewässer aufgestellten Regeln! Danke! Hier nun die Liste der Befahrungsregelungen auf schleswig-holsteinischen Gewässern. Auf der Web-Site des Deutschen Kanu-Verbandes sind entsprechende Informationen für ganz Deutschland abrufbar. In den Kanuwanderführern werden die Gewässer ausführlich beschrieben, sie sind im Buchhandel erhältlich. Die Beschreibung der schleswig-holsteinischen Gewässer steht im
Die Kilometerangaben in der folgenden Tabelle beziehen sich auf die Angaben in den Kanuwanderführern. | |||||||||
| Aalbek mit Hemmelsdorfer See | ||
| Aalbeck oberhalb B76 und Nordspitze des Hemmelsdorfer Sees | ||
| ganzjährig gesperrt | ||
| Sondererlaubnis möglich (kostenpflichtig). Die Sondererlaubnis muss bei der Unteren Naturschutzbehörde Ostholstein in Eutin beantragt werden. | ||
| Ahrensee | ||
| ganzjährig gesperrt | ||
| Ammersbek | ||
| Am 29. Mai 2002 wurde das Naturschutzgebiet "Ammersbek-Niederung" eingerichtet. In der Folge ist das Befahren der Ammersbek - aufgeteilt in die Bachabschnitte Ammersbek, Hunnau und Bönningstedter Au im Rahmen des Naturschutzgebietes mit Wasserfahrzeugen jeder Art verboten. | ||
| Die Untere Naturschutzbehörde kann auf Antrag Ausnahmegenehmigungen erteilen. Die Behörden sind mit diesem Verfahren noch nicht vetraut, mit sehr zurückhaltender Haltung gegenüber derartigen "Ausnahmen" ist zu rechnen. Auf Hamburger Gebiet durchfließt die Ammersbek das NSG "Duvenstedter Brook". Auch für dieses Gebiet besteht ganzjähriges Befahrungsverbot, Aunahmen sind offensichtlich nicht möglich! | ||
| Bille | ||
| Grander Mühle bis Reinbeker Mühlenteich (km 15,5 - km 31,9) | ||
| 01.03 bis 15.08 gesperrt | ||
| 16.08. bis 28.02. erlaubt, sofern Pegelmarke bei Grander Mühle Grün (+39 cm) anzeigt. Bitte Schilder beachten! | ||
| Großer Binnensee | ||
| NO Lütjenburg südöstlicher Teil mit Insel Kronswarder | ||
| ganzjährig gesperrt | ||
| Neu! Breitenburger Kanal | ||
| Die am 22.09.2009 veröffentlichte Kreisverordnung über die Regelung des Gemeingebrauchs und des Fahrens mit Wasserfahrzeugen auf dem Breitenburger Kanal und dem Lägerdorfer Moorkanal (Bekanntmachung Nr. 100/2009) wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Die betroffenen Gewässerabschnitte können wieder befahren werden. | ||
| Dassower See | ||
| an der Untertrave (km 44,6) | ||
| ganzjährig gesperrt | ||
| Sondererlaubnis möglich (gebührenpflichtig). Die Sondererlaubnis muss bei der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord in Kiel beantragt werden. | ||
| Eider | |
| Schulensee (km 29,5 - km 30,8) | |
| ganzjährig Durchfahrt frei, rechter Seeteil gesperrt | |
| Oldensworter Vorland vor Tönning (km 94,0 - km 99,2) | |
| ganzjähriges Betretungsverbot | |
| Dithmarscher Vorland (km 99,2 - km 110,0) | |
| ganzjähriges Befahrens- und Betretungsverbot mit Ausnahme Schülper Außensiel | |
| Katinger Vorland und Grüne Insel (km 101,4 - km 106,5) | |
| ganzjährig gesperrt. Fahrverbot auf Prielen mit Ausnahme Norderlochgraben | |
| Elbe | |
| Lauenburg - Tesperhude (km 570,5 - km 578,0) Ufer und Uferhänge hinter der Linie des mittleren Hochwassers | |
| ganzjährig gesperrt. Trittstein bei km 572 | |
| Lauenburger Elbvorland (km 566 - km 569) | |
| ganzjährig gesperrt | |
| Haseldorfer Binnenelbe mit Elbvorland (km 642,0 - km 658,0) | |
| Für das rechte Elbufer mit Haseldorfer Binnenelbe besteht ein Betretungsverbot. Das Anlanden mit kleinen Wasserfahrzeugen, Betreten, Lagern und Baden ist im gekennzeichneten Bereich der Hetlinger Schanze erlaubt. Das Anlanden mit kleinen Wasserfahrzeugen und der Aufenthalt im Rahmen des Wassersports ist zwischen 15. Mai und 30. September bei km 656 (Auberg) gestattet. | |
| rechtes Ufer und Süßwasserwatten | |
| ganzjährig gesperrt. Ausgenommen sind die Trittsteine bei km 650,0 und km 655,0 | |
| Elbinsel Pagensand (km 658,4 - km 662,9) | |
| Die Insel ist ein Naturschutzgebiet. An ausgewiesenen Stellen darf angelandet werden. Ausführliche Informationen gibt es bei den Itzehoer Wasser-Wanderern. ![]() Südspitze von Pagensand Die Anlandestelle D liegt am südlichen Ende des Sandstrandes Foto: Martin Ölscher / Itzehoer Wasser-Wanderer e.V. | |
| Rhinplate und Elbufer südlich Glückstadt (km 669 - km 677) | |
Die Insel und das schleswig-holsteinische Eblufer ist ein Naturschutzgebiet. Die Elbe zwischen der Rhinplate und dem Elbufer darf befahren werden, soweit keine Beschränkungen nach § 5 des Bundeswasserstrassengesetzes betroffen sind. Erlaubt ist das Anlanden mit kleinen Wasserfahrzeugen ohne Motorkraft und der vorübergehende Aufenthalt am Tage im Rahmen des Wassersportes an dem rund 50 Meter breiten gekennzeichneten nordöstlichen Uferabschnitt der Rhinplate. Dieser liegt auf der Seite des Binnenfahrwassers etwa in Höhe Flusskilometer 676 gegenüber der Glückstädter Hafenmole.![]() Rhinplate (Nordspitze) Foto: Martin Ölscher / Itzehoer Wasser-Wanderer e.V. | |
| Gotteskoogsee und Umleitungssiele | |
| Der Gotteskoogsee ist ganzjährig gesperrt, die Umleitungssiele sind in der Zeit 15.03 bis 01.07. gesperrt | |
| Haseldorfer-/Hetlinger Binnenelbe | |
| mit Deichvorland, Elbe | |
| ganzjährig gesperrt | |
| Hellbach | |
| Gudow bis zum Drüsensee | |
| ganzjährig gesperrt | |
| Oberer Herrenteich / Heilsau | |
| Am 1. November 1999 wurde ein Naturschutzgebiet eingerichtet. Das dort geltende ganzjährige Befahrungsverbot macht das Durchfahren des Teiches auf der Heilsau unmöglich - also ein Befahrungsverbot der Heilsau. | |
| Kossau | |
| Schönweide bis Großer Binnensee | |
| ganzjährig gesperrt | |
| Langballigau | |
| Unewatt bis Ostsee | |
| ganzjährig gesperrt | |
| Neustädter Binnenwasser | |
| Altenkrempe bis Neustadt | |
| ganzjährig gesperrt, nur die direkte Durchfahrt ist erlaubt | |
| Oldenburger Graben | |
| zwischen Ostsee-km 197 und km 242,8 | |
| ganzjährig gesperrt | |
| Osterau | |
| Heidmühlen bis Wildparkende Eekholt (km 0,0 bis km 12,4) | |
| Befahrungsverzicht vom 01.04. bis 31.05. (Brut- und Setzzeit) und vom 10.09. bis 15.10. (Zeit der Hirschbrunft im Tierpark, Lebensgefahr!), außerdem bei Pegel ROT in Heidmühlen (km 2,4), da bei Hochwasser Lebensgefahr an den Parkgattern besteht. Bei Niedrigwasser ist eine Befahrung nicht möglich. Ab der Einsatzstelle Straßenbrücke unterhalb des Wildparks kann die Osterau das ganze Jahr befahren werden. | |
| Plöner See | |
| auf fast allen Inseln (außer Langeswarder tagsüber) | |
| ganzjähriges Betretungsverbot | |
| Rohrdommelbucht | |
| Der Landes-Kanu-Verband Schleswig-Holstein bittet alle Wassersportler, bis zur demnächst erfolgenden Austonnung der sogenannten "Rohrdommelbucht" im Großen Plöner See (dies ist die Bucht westlich der Prinzeninsel zwischen der Halbinsel Spitzenort und dem Nordufer) genügend Abstand vom Schilfgürtel zu halten und Buchtmitte zu fahren, um die Wasservögel im Schilf nicht zu stören. | |
| Störland-Umfahrt | |
| ganzjährig gesperrt | |
| Pötenitzer Wiek | |
| bei Trave km 44,6 | |
| 15.02. - 15.06. von 11.00 Uhr vor Sonn- und Feiertagen bis 09.00 Uhr des nächsten Werktages Befahrung erlaubt | |
| Ratzeburger See | ||
| Mindestabstand von Ufer und Röhricht, soweit aufgrund der örtlichen Gegebenheiten möglich: 10 Meter. Gilt nicht für Zu- und Abfahrten zu Anlegestellen, Liege- und Ankerplätzen. Anlegen nur an Stegen und gekennzeichneten Stellen. In flachen Ufergewässern dürfen Wasserpflanzenbestände nicht betreten oder befahren werden. Es ist verboten, gekennzeichnete Badestellen und den Abflusskanal des Schaalsee-Kraftwerkes zu befahren. | ||
| Naturschutzgebiet Ostufer (km 0 - km 20,3) | ||
| Uferbetretungsverbot, Mindesabstand von 50 m zum Röhricht einhalten. Trittsteine bei Utecht, Campow, Hoheleuchte, Kalkhütte. | ||
| Schaalsee | ||
| teilweise Naturschutzgebiet | ||
| 16.04. - 30.04. großflächige Sperrungen. Die Restflächen sind nur nach Zahlung einer Gebühr an den Privatbesitzer und auf Antrag bei der Unteren Naturschutzbehörde Ratzeburg für den schleswig-holsteinischen Seeteil und beim Naturparkamt Schaalsee in Zarrentin für den mecklenburgischen Seeteil befahrbar. | ||
| Schafflunder Mühlenstrom | ||
Der Schafflunder Mühlenstrom ist zirka 1,7 Kilometer unterhalb der Ortschaft Schafflund durch einen Steg, der
nicht unterfahren werden kann (siehe Foto) und - abhängig von der Jahreszeit - durch eine in das Gewässer eingesetzte Fischfanganlage
blockiert.![]() Ein Umtragen des Steges sowie der Fischfanganlage ist jedoch linksseitig problemlos möglich. Der Landes-Kanu-Verband Schleswig-Holstein e.V. bittet alle Wanderfahrer darum, beim Umtragen der Stelle sowie beim Ein- und Aussetzen der besonderen Naturbelassenheit des Gewässers Rechnung zu tragen und sich besonders naturschonend zu verhalten. | ||
| Schlei | ||
| Halbinsel Reesholm | ||
| ganzjähriges Uferbetretungsverbot | ||
| Schwansener See | ||
| ganzjährig gesperrt | ||
| Schwentine | ||
| Naturschutzgebiet "Altarm der Schwentine" (km 42,4 - km 43) | ||
| ganzjährig gesperrt. Ein- und Aussatzstelle nur am Steg bei km 42,7 | ||
| westliche Buchten und Halbinsel im Lanker See bei Preetz (km 28,4) | ||
| ganzjährig gesperrt. An der Sonneninsel (km 28,9) anlegen verboten. Der See ist ein Naturschutzgebiet. | ||
| Sehlendorfer Binnensee | ||
| Nordteil des Sees | ||
| ganzjährig gesperrt | ||
| Alte Sorge | ||
| Börmer Mühle bis Bundesstraße 202 | ||
| ganzjährig gesperrt. Ganzjähriges Uferbetretungsverbot außer Trittstein bei km 45. | ||
Eine Ausnahmegenehmigung für die Befahrung dieses Gewässerabschnittes kann beantragt werden bei:
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| Stegnitz | ||
| Am 27. Februar 2002 wurde das Naturschutzgebiet "Stecknitz-Delvenau-Niederung" eingerichtet. In der Folge ist das Befahren des Gewässers zwischen Büchen und der Elbe mit Wasserfahrzeugen jeder Art gem. § 4,2 Nr. 16 verboten. Eine Ausnahmegenehmigung ist nicht vorgesehen. | ||
| ganzjährig gesperrt | ||
| Trave | |
| Bitte beachten Sie die Vereinbarung "Regelbuch Trave". | |
| Die Untere Wasserbehörde des Amtes Bad Oldesloe-Land hat die Trave (Kilometer 17,27 bis 17,42) vom 25. Mai 2010 bis voraussichtlich 07. August 2010 gesperrt. Der gesperrte Bereich ist mit zwei rot-weißen-roten Verbotschildern (entsprechend dem allgemeinen Verbotszeichen A.1a der Binnenschifffahrtstraßenordnung) und zwei Warnschildern Lebensgefahr beiderseits der Brücke gekennzeichnet. Es werden ein Schwimmponton und zwei Bootsein- und -ausstiegsstellen (Kilometer 17,25 und 17,44) ober- und unterhalb der Brückenbaustelle vorübergehend errichtet. Das Umtragen der Boote wird durch einen provisorischen Weg ermöglicht. | |
| Dummersdorfer Ufer (km 41,6 - km 47,0) | |
| ganzjährig gesperrt | |
| Naturschutzgebiet "Südliches Priwallufer" (km 44,0 - km 49,0) | |
| Ganzjähriges Uferbetretungsverbot. Anlanden an der Südspitze des südlichen Priwalls möglich. | |
| Treene | |
| Der Eider-Treene-Verband informiert, dass die Treene wegen Baumaßnahmen in der Treene ab dem Pastorat Treia bis Holm/Goosholz gesperrt wird. Die Bauarbeiten verzögern sich, so dass die Sperrung über den ursprünglich geplanten Termin hinaus verlängert wird. Die Treene ist in diesem Bereich in der Zeit für Kanufahrer gesperrt. Im Rahmen der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie werden die beiden vorhandenen Betonabstürze beim Pastorat und Holm/Goosholz in Sohlgleiten umgewandelt, um die Durchgängigkeit für Wassertiere herzustellen. Das Bauwerk am Pastorat erhält einen Kanu-Borstenpass, so dass hier zukünftig das Umtragen der Boote entfallen wird Gleichzeitig wird die Gemeinde Treia eine Fußgängerbrücke über die Treene bauen. Um Gefährdungen von Paddlern zu vermeiden, hat man sich für eine Sperrung des Gewässers entschieden. Aussetzen oberhalb der Baustelle in Treia am Feuerwehrhaus (oberhalb Brücke Bundesstraße 201). Einsetzen unterhalb der Baustelle: Straßenbrücke Hollingstedt. | |
| Augaard - Tarp (km 0,0 - km 9,3) | |
| Der Flussabschnitt liegt im Bereich des Naturschutzgroßprojekts "Obere Treene". Neue Vereinbarung der Treene-Anlieger und -Nutzer: freiwilliger, ganzjähriger Befahrungsverzicht. Der Landes-Kanu-Verband Schleswig-Holstein e.V. empfiehlt allen Kanuten des Deutschen Kanu-Verbandes e.V. und des Landes-Kanu-Verband Schleswig-Holstein e.V. sich der Vereinbarung anzuschließen. Die bisherige Vereinbarung entfällt. | |
| Tarp - Friedrichstadt (km 9,3 - km 71,1) | |
| Im weiteren Verlauf der Treene bis Friedrichstadt die Freiwillige Vereinbarung Natura 2000 "Nordfriesland (15)" beachten und die entstehende Kanu-Infrastruktur nutzen. | |
| Wakenitz | |
| Lübeck-Eichholz bis Ratzeburger See | |
| Die Wakenitz mit angrenzenden Niederungsgebieten ist Naturschutzgebiet.Ganzjährig grundsätzliches Befahrungsverbot. Befahren in der Zeit von Sonnenaufgang bis 30 Minuten nach Sonnenuntergang gestattet.Uferbetretungsverbot mit Ausnahme von 8 gekennzeichneten Trittsteinen zum kurzzeitigen Anlanden, wie auch an den Anlegestellen Absalonshorst und Müggenbusch (siehe Beschilderung). | |
| Mindestabstand von Ufer und Röhricht, soweit aufgrund der örtlichen Gegebenheiten möglich: 10 Meter. Gilt nicht für Zu- und Abfahrten zu Anlegestellen, Liege- und Ankerplätzen. Anlegen nur an Stegen und gekennzeichneten Stellen. In flachen Ufergewässern dürfen Wasserpflanzenbestände nicht betreten oder befahren werden. Es ist verboten, gekennzeichnete Badestellen und den Abflusskanal des Schaalsee-Kraftwerkes zu befahren. | |
| Waterneversdorfer Binnensee | |
| Südteil | |
| ganzjährig gesperrt | |
| Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer | |
Am 17. Dezember 1999 wurde ein neues Gesetz zum Schutze des schleswig-holsteinischen Wattenmeeres erlassen. In § 6 ist unter "zulässige Maßnahmen" ausdrücklich das Betreten von Trittsteinen innerhalb der Schutzzone 1 erlaubt.![]() Im Wattenmeer... Foto: Michael Dundalski sen. Informationen zu den Trittsteinen gibt es auf den Internetseiten des Deutschen-Kanu-Verbandes: http://www.kanu.de/spezial/kuestenpaddeln/index.html. | |
| Westensee | |
| im Verlauf der Obereider | |
| direkte Durchfahrt des Sees kostenfrei, ungesperrte Restfläche gegen Gebühr an Privatbesitzer befahrbar. | |
| Weitere Informationen im Internet |
| Gewässersperrungen und Befahrungsregelungen in Deutschland (Deutscher Kanu-Verband e.V.) http://www.kanu.de/go/dkv/home/freizeitsport/gewaesser/befahrungsregeln.xhtml |
| Kuratorium Sport und Natur e.V. http://www.kuratorium-sport-natur.de/ |
| Nationalpark schleswig-holsteinisches Wattenmeer http://www.wattenmeer-nationalpark.de/main.htm |
| "Verbotsschilder abbauen" Spiegel-Interview mit dem Biologen Josef Reichholf http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,108207,00.html |
| "Hochwasser- und Sturmflutinformation Schleswig-Holstein" Informationen zu aktuellen Wasserständen schleswig-holsteinischer Gewässer http://www.umweltdaten.landsh.de/public/hsi/ |