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| HINWEISE FÜR SEEKAJAKFAHRER | ||||||||||||||||||||||||||||||
Nicht nur für Segler, auch für Seekajakfahrer ist der Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer
ein faszinierendes und anspruchsvolles Fahrtenrevier. Während Segelbooten und Motoryachten durch die wechselnden Wasserstände
eines Tidengewässers und ihren vom Bootstyp abhängigen Tiefgang bei der Fahrtendurchführung natürliche Grenzen gesetzt
sind, können Seekajaks noch Regionen befahren, die sonst von Wassersportlern nicht erreicht werden. Seekajakfahrer müssen sich daher
ihrer besonderen Verantwortung für Natur und Umwelt in diesem sensiblen Lebensraum bewusst sein!Seekajaks unterliegen den selben Befahrensbestimmungen wie die übrigen Wasserfahrzeuge. Dies bedeutet, dass bei Fahrtenplanung und Durchführung die Lage und Größe der Gebiete der Schutzzone 1, die gekennzeichneten Fahrwasser, die ausgewiesenen Robben- und Vogelschutzgebiete der Zone 1 sowie die Drei-Stunden-Regel zu beachten sind. Da daneben noch Ebbe und Flut sowie die spezifischen Einflüsse von Windrichtung und Windstärke zu berücksichtigen sind, ist einer exakten Fahrtenplanung besondere Bedeutung beizumessen. Seekajakfahrten im Nationalpark sind keine Touren für kajaksportliche Anfänger. Neben absolut sicherer Bootsbeherrschung - auch unter ungünstigen Wetter- und Seegangsbedingungen - müssen Seekajakfahrer über Kenntnisse und Erfahrungen in folgenden speziellen Gebieten verfügen:
Hierzu gehören im einzelnen:
Man muss sie zur Hand haben... Die folgende Skizze zeigt Beispiele, wie man wichtige Gegenstände in Reichweite verstauen kann.
Im Rahmen der Fahrtendurchführung sind von Seekajakfahrern besondere Verhaltensmaßregeln zu beachten. Hier eine Auswahl der wichtigsten:
Seekajakfahrten im Nationalpark werden zum Teil über lange Distanzen geplant und durchgeführt. Um den
Wassersportlern hier die Möglichkeit dringend notwendiger physiologischer Pausen zu ermöglichen, wurden mit dem Nationalparkamt für den Bereich des Nationalparks Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer acht "Trittsteine" vereinbart. Die Lage dieser Trittsteine ist über den Deutschen Kanu-Verband e.V. abrufbar. Allein für die Nutzung des "Trittsteins Blauortsand" - 54º 10,3 ' Nord, 8º 40,5 ' Ost - bedarf es einer
besonderen Genehmigung. Die Genehmigungsmodalitäten können ebenfalls bei Deutschen Kanu-Verband e.V. und Landes-Kanu-Verband Schleswig-Holstein e.V. erfragt werden.Kanuten, die sich für Fahrten im Nationalpark interessieren, sollten sich Führungsfahrten einheimischer Vereine bzw. des LKV Schleswig-Holstein anschließen. Sie bieten die Gewähr dafür, dass unter fachkundiger Anleitung und unter Beachtung der Naturschutzbestimmungen der Nationalpark aus dem Kajak heraus erlebt werden kann. Informationen über das Fahrtenangebot sowie Anschriften von Ansprechpartnern können den Internetseiten des Landes-Kanu-Verbandes Schleswig-Holstein entnommen werden. Ansprechpartner: | ||||||||||||||||||||||||||||||
| Ressortleiter Freizeitsport / Referent Küstenfahrt |
| Eckehard Schirmer Seeblick 15 D-24106 Kiel |
| fon & fax 0431-338212 mail freizeitsport@kanu-sh.de |
| Weitere Informationen im Internet |
| Deutscher Kanu-Verband e.V. Viele Informationen über das Küstenkanuwandern http://www.kanu.de/go/dkv/home/freizeitsport/kueste.xhtml/ |
| Salzwasser-Union e.V. http://www.salzwasserunion.de/ |
| Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer http://www.wattenmeer-nationalpark.de/ |
| Gezeitenkalender für die deutsche Nordseeküste http://www.bsh.de/de/Meeresdaten/Vorhersagen/Gezeiten/index.jsp |
| Seewetterbericht beim Deutschen Wetterdienst http://www.dwd.de/ |
| Wyker Dampfschiffs-Reederei http://www.wdr-wyk.de/ |