LKV

Informationen

Sie befinden sich hier:    > Natur & Umwelt  > Befahrungsregelungen 

Treene

Naturschutzgebiet Obere Treenelandschaft
ganzjähriges Befahrungsverbot vom Treßsee bis Tüdal bei Eggebek
Befahrung möglich ab Tüdal – Privatgrundstück
Empfohlene Befahrung ab Langstedt.
—-
Landesverordnung über das Naturschutzgebiet „Obere Treenelandschaft“ vom 23. Juni 2015
—-
Die Treene ist auf ihrer gesamten Länge FFH-Gebiet (Nr. 1322-391) – Bitte vorhandene Kanuinfrastruktur nutzen!
Regeln zum naturverträglichen Kanusport beachten (den Link zu den Regeln finden Sie in der [Linksammlung zu "Natur & Umwelt"])!

schmales Gewässerbild

zurück zu den Befahrungsregelungen