Hinweise zur Befahrung der Alten Sorge

Die gesamte Alte Sorge ist FFH- und Vogelschutzgebiet. Für das Naturschutzgebiet von der Brücke Fünfmühlen bis zur Bundesstraße B202 besteht ein ganzjähriges Befahrungsverbot.

Ausnahmegenehmigung: Der Landes-Kanu-Verband Schleswig-Holstein kann zwischen Abzweig Große Schlote bis Straßendamm der B202 einzelne Fahrten unter entsprechender Qualifizierung der Fahrtenleitung durchführen. Nähere Informationen über das Ressort Natur- und Umweltschutz.