Welche Gewässer darf ich befahren?

Für viele Gewässer im In- und Ausland gelten Befahrungsregelungen, die beim Paddeln zu beachten sind. Auch in Schleswig-Holstein gibt es, insbesondere in Naturschutzgebieten, zeitliche Einschränkungen oder vollständige Befahrungsverbote.

Im Rahmen von Natura 2000 wurden zudem zahlreiche FFH (Flora-Fauna-Habitat)- und Vogelschutzgebiete ausgewiesen. Für diese Gebiete bestehen Managementpläne, die dem Erhalt und der Entwicklung der Natur dienen. Zwar gibt es hier in der Regel keine generellen Befahrungsverbote, dennoch sind Paddlerinnen und Paddler aufgefordert, sich besonders rücksichtsvoll und angepasst an die Schutzbedürfnisse der jeweiligen Gebiete zu verhalten. Im Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein, auf der Homepage des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MEKUN) oder auf den Seiten des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) finden Sie weitere Informationen zum Thema Natura 2000.  Hier geht's zu allen Links.

Besonders sensibel ist der Bereich Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer. Eine vertiefte Revierkenntnis ist die Grundlage für eine sichere und naturverträgliche Befahrung für den Seekajaksport sind befahrbare Routen und Ein- bzw. Aussetzstellen klar ausgewiesen. Hier geht's zum Link.

Bitte beachten Sie die bestehenden Regelungen und informieren Sie sich unbedingt vor Fahrtantritt über die aktuellen Befahrungsregelungen und die zu befahrenden Natura 2000 Gebiete!

 

Befahrungsregelungen für schleswig-holsteinische Gewässer

Hinweis: Die hier veröffentlichten Informationen sind keine amtliche Veröffentlichung, sie basieren auf Befahrungsregelungen (DKV Datenbank) und fassen die uns bekannten Regelungen für die Gewässer in Schleswig-Holstein zusammen. Die Gewässerbeschreibungen mit dieser Kilometrierung können auch in der Canua App aufgerufen werden. Rechtssichere Informationen können z. B. in den entsprechenden Bundes-, Landes-, oder Kreisverordnungen (Rechtliche Informationen zu Gewässern in Schleswig-Holstein) nachgelesen werden. Hier geht's zu allen Ressourcen und Links.

Abkürzungen: BV = Befahrungsverbot / UV = Uferbetretungsverbot

 

Gewässer von km bis km Abschnitt Befahrungsregelungen
Aalbek mit Hemmelsdorfer See 11.3 Aalbek oberhalb B 76 und See-Nordspitze ganzj. BV, NSG, Sondererlaubnis über UNB Ostholstein, Eutin möglich
Alster 57.1 45.3 oberhalb B 432 ganzj. BV, NSG Oberalsterniederung
Alte Schwentine Kührener Au 15.7 24.5 Stolper See, Belauer See, Schmalensee, Bornhöveder See ganzj. BV, Privatsee direkte Durchfahrt erlaubt
Alte Schwentine Kührener Au 3.8 5.4 Postsee ganzj. BV, Privatsee direkte Durchfahrt erlaubt
Alte Sorge 16.1 0.0 Börmer Mühle - B202 ganzj. BV
Ammersbek/Wohldorfer Au 14.3 6.0 Klärwerk Ahrensburg - Wohldorf-Ohlstedt ganzj. BV im NSG Ammersbek-Niederung = Ammersbek, Hunnau und Bünningstedter Aue, Ausnahmegenehmigung bei UNB möglich
Arlau-Speicherbecken 5.9 0.4 incl. Lüttmoorsee, Salzwasserlagune und Holmer See ganzj. BV, NSG Beltringharder Koog
Barkauer See 29.0 27.3 Barkauer See ganzj. BV, NSG
Bille 29.1 10.4 Grander Mühle bis Reinbeker Mühlenteich von 1.3.-15.8. BV, übrige Zeit Befahrung erlaubt, wenn Pegel an Grander Mühle Grün (+39cm) anzeigt, Schilder beachten
Binnensee, Großer 4.0 1.5 Gr. Binnensee, südöstl. Teil mit Insel Kronswarder ganzj. BV, NSG
Eckernförder Bucht 57.3 55.3 Sperrgebiet Eckernförde-Nord und Marinehafen ganzj. BV
Eckernförder Bucht 50.6 47.6 Sperrgebiet Eckernförde-Süd ganzj. BV, Einrichtung der Marine
Eckernförder Bucht 46.2 44.6 Warngebiet Eckernförde-Süd BV, während Schießbetrieb. Im Warngebiet Torpedoschießbahn Eckernförde-Süd werden während des Schießbetriebes auf den Sicherungsfahrzeugen und an einem Signalmast auf dem Torpedoschießstand Eckernförde-Süd folgende Sichtzeichen gezeigt: a. am Tage: drei schwarze Signalkörper übereinander; oben zwei Kegel mit Spitze nach unten, darunter ein Ball, b. bei Nacht: drei Lichter übereinander; die beiden oberen weiß, das untere grün.
Eckernförder Bucht 44.6 41.4 Warngebiet Aschau BV, wenn an einem Signalmast bei dem Messhaus Aschau folgende Sichtzeichen gezeigt: a. am Tage: ein schwarzer Ball, b. bei Nacht: ein weißes Licht über einem grünen Licht.
Eckernförder Bucht 42.4 Aschauer Lagune ganz. UV, im Bereich der Landhaken
Eckernförder Bucht 33.1 31.7 Sperrgebiet Surendorf ganuj. BV
Bothkamper See 45.2 42.4 Bothkamper See ganzj. BV, da Privateigentum (Genehmigungen ggf. über den Pächter)
Lütjensee 44.1 NSG Lütjensee und Hochfelder See ganzj. BV
Schulensee 17.4 17.0 Schulensee ganzj. BV, Durchfahrt frei zum Ausfluss aus dem See li vom weißen Gebäude; re Seeteil ist gesperrt,
Westensee 8.4 4.6 Westensee ganzj. BV, direkte Durchfahrt im Verlauf der Eider erlaubt – Schilder beachten. ganzj. UV im NSG Mindestens 50m Abstand zur Ufervegetation des östlichen Ufers.
Ahrensee 5.6 5.6 Ahrensee ganzj. BV
Eider Unterlauf 93.8 99.3 Oldensworter Vorland ganzj. BV und UV im NSG, mit Ausnahme der Eider
Eider Unterlauf 99.3 110.0 Dithmarscher Vorland ganzj.UV und BV, im NSG, mit Ausnahme Eider und Schülper Außensiel
Eider Unterlauf 101.4 106.5 Katinger Vorland und Grüne Insel mit Eiderwatt ganzj. UV und BV Wasserflächen des ehemaligen Katinger Watts, Ausnahme Eider und Norderlochgraben, NSG
Pagensander Nebenelbe 659.0 662.8 NSG Eschschallen im Seestermüher Vorland janzj. UV
Elbe 566.0 569.0 NSG Lauenburger Elbvorland ganzj. UV östlich der B 209
Elbe 570.5 578.0 NSG Hohes Elbufer zwischen Lauenburg und Tesperhude rechts ganzj, UV hinter der MHW-Linie, Trittstein bei km 572, Betreten des Strandes und das Lagern auf dem Strand im Ostteil des Naturschutzgebietes nur an örtlich gekennzeichneten Abschnitten
Elbe 572.0 NSG Hohes Elbufer zwischen Lauenburg und Tesperhude Trittstein bei km 572
Unterelbe 642.0 658.0 NSG Haseldorfer Binnenelbe mit Elbvorland, incl. Haseldorfer Binnenelbe und Dwarsloch ganzj. UV bis auf Trittstein an dem örtlich gekennzeichneten Uferabschnitt vom 15.05. bis 30.09. bei km 656 (Auberg)
Pagensander Nebelelbe 658.4 663.3 NSG Pagensand ganzj. UV, mit 2 Trittsteinen: 1. gleich hinter dem Leuchtfeuer Pagen Süd am Ende der Steinpackung und den 2. nach ca. 2,5 km vor der Anlegestelle des WSA Hbg, fällt mit ablaufendem Wasser trocken; Näheres s. www.itzehoer-wasser-wanderer.de
Unterelbe 658.4 663.3 NSG Pagensand ganzj. UV mit 3 Trittsteinen auf der Fahrwasserseite: 1. Am Ende der Steinpackung vom Leuchtfeuer Pagen Süd; 2. ca. 500 m hinter dem Radarturm – In der Steinpackung ist ein Übergang gebaut worden, zu erkennen an 2 Eisenstangen mit rotem Kopf. 3. vor dem im Wasser stehenden Leuchtfeuer am Ende der Insel. Näheres s. www.itzehoer-wasser-wanderer.de
Glückstädter Nebenelbe 669.1 676.5 Rhinplate und Elbufer südlich von Glückstadt ganzj. UV, Außnahme bei Trittstein
Glückstädter Nebenelbe 675.7 Rhinplate und Elbufer südlich von Glückstadt Erlaubt ist das Anlanden und der vorübergehende Aufenthalt am Tage im Rahmen des Wassersportes an dem rund 50 m breiten in der Örtlichkeit gekennzeichneten nordöstlichen Uferabschnitt (Trittstein)
Fehmarnbelt 44.7 48.3 Sperrgebiet für Tunnelbau BV, Sperrgebiet, zwischen Fährhafen Puttgarden bis LT Marienleuchte, das Sperrgebiet reicht weit in den Belt hinaus
Flemhuder See 85.5 Flemhuder See ganzj. BV südlich der Sportboot-Reede
Flensburger Förde 165.8 165.2 Hafen der Marine, Flensburg-Mürwik ganz. BV
Flensburger Förde 154.7 148.3 NSG Halbinsel Holnis Im NSG: ganzj. UV des Unterwasserstrandes und des Strandes zwischen der Siedlung am Leuchtturm im Süden und Holnis Kliff im Norden; ganzj. UV der Nehrungshaken, der vegetationsbedeckten Flächen des Strandes, der Strandwälle und der Steilhänge; ganzj UV des Strandes und des Nehrungshaken im Bereich Niederung Höftsee
Flensburger Förde 145.3 142.5 NSG Höftland Bockholmwik Befahrung nur im Bereich der Bundeswasserstraße Ostsee
Flensburger Förde 141.6 137.6 NSG Höftland Bockholmwik Befahrung nur im Bereich der Bundeswasserstraße Ostsee
Flensburger Förde 107.6 117.2 NSG Geltinger Birk ganzj. UV im NSG; ganzj. BV Geltinger Noor
Großer Plöner See 17.9 23.8 Inseln im Großen Plöner See und Halbinsel Störland ganzj. BV, jedoch Durchfahrt zwischen Triebs und Langes Warder entlang der Tonnen, Bojen oder Stangenschiffahrtszeichen erlaubt. Anlanden im nördlichen Teil von Langes Warder nur am Steg vom 01.05.-15.10. zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang erlaubt. Es ist verboten, die Röhrichtzone zu betreten oder zu befahren.
Großer Plöner See 12.2 14.0 NSG Ascheberger Warder ganzj. UV
Großer Plöner See/Schwentine 37.0 Ruhlebener Warder ganzj. UV
Großer Plöner See/Schwentine 37.5 38.6 Marine Schule Ruheleben ganzj. UV
Großer Plöner See/Schwentine 32.6 33.0 Bischofswarder ganzj. BV
Großer Plöner See/Schwentine 21.4 Burmeister Warder ganzj. UV
Großer Plöner See/Schwentine 6.9 Zappen Warder janzj. UV
Großer Plöner See/Schwentine 4.0 Hankenborg ganzj. UV
Großer Plöner See/Schwentine 3.3 Sterin ganzj. UV
Großer Plöner See/Schwentine 1.3 Olsborg ganzj. UV
Größer Plöner See 14.2 13.5 westl. Teil Gr. Plöner See ganzj. BV, im Bereich zwischen Gut Ascheberge und NSG Ascheberger Warder ist eine Befahrung nur erlaubt, wenn keine Sperrtonnen ausliegen
Hagener Au 0.0 0.0 Dobersdorfer See ganzj. BV
Heilsau 4.8 3.2 Oberer Herrenteich ganzj. BV
Heilsau 3.1 1.9 Herrenteich BV vom 01.10.-28.02.
Kieler Förde 158.5 159.6 Arsenalhafen ganzj. BV/UB
Kieler Förde 148.7 149.5 Sperrgebiet Jägersberg ganzj BV
Kieler Förde 13.7 11.9 Sperrgebiet der magnetischen Messstelle Friedrichsort ganzj. BV
Kieler Förde 8.4 7.7 Zufahrt zum Nord- Ostsee Kanal BV Der Bereich zwischen der Kanalschleuse und den Tonnen 11/Rede und 18/Kiel 1 darf nur als Zufahrt zum Kanal befahren werden.
Kieler Förde 7.5 6.1 Tirpitz- und Scheerhafen ganzj. BV
Kieler Förder 141.8 142.9 Bottsand ganzj. UV, NSG
Kossau 20.3 8.3 Kossautal ganzj. BV, NSG
Kossau 7.6 7.1 Kossautal ganzj. BV, NSG
Kronsbek 0.3 0.1 Lagune Aschau ganzj. UV und BV vom 01.04.-20.07.
Langballigau 137.5 NSG Tal der Langballigau ganzj. BV
Lanker See 22.6 19.6 westliche Buchten und Halbinsel im Lanker See ganzj. BV im NSG, Befahren der Buchten und Uferzonen verboten
Lanker See 22.0 Sonneninsel ganzj. UV
Lanker See 19.9 19.4 Ratteninsel, Probstenwerder, Kleiner Werder ganzj. UV
Miele 2.0 2.0 Kronenloch (südl. der Miele) ganzj. BV, NSG
Miele 2.0 2.0 Wöhrdener Loch (erreichbar über Wöhrdener Hofenstrom) ganzj. BV, NSG
Neustädter Binnenwasser 26.9 Neustädter Binnenwasser ganzj. BV, NSG, direkte Durchfahrt bis Altenkrempe frei
Nordermiele Ehemaliger Fieler See ganzj. BV , NSG
Nordsee 0.0 209.0 Komplett, Nordsee-Befahrensverordnung (NordSBefV) Allgemeines Schutzgebiet (ASG) 400 m Abstand halten Besondere Schutzzone (BSG) 250 m Abstandhalten Weitere Infos unter: https://www.kanu.de/_ws/mediabase/_ts_1707907372000//downloads/freizeit/gewaesser/Merkblatt%20NordSBefV%20SaU.pdf Interaktive Karte: https://umap.openstreetmap.de/de/map/nordsbefv_43556?#8/54.297/8.339
Osee 26.7 Hafen Neustadt ganzj. BV in den Häfen der Marine und Bundespolizei
Osterau 21.5 12.9 zwischen Heidmühlen und Wildparkende Eekholt 1.4.-31.5. BV, von Heidmühlen bis Ende des Wildparks Eekholt, übrige Zeit erlaubt, wenn Pegel Heidmühlen (km 20,3) grün anzeigt. Achtung: freiwilliger Befahrungsverzicht: vom 10.9.-15.10. (Hirschbrunft), ggf. Einsetzstelle unterhalb Wilpark bei Baß/Hof Weide nutzen
Ostsee 129.4 130.4 Standlandschaft bei Schmoel ganzj. UV, NSG, erlaubt ist das Betreten des Strandes auf einer Breite bis zu 10 m parallel zur Wasserlinie der Ostsee
Ostsee 117.0 123.1 Warngebiet Todendorf zeitw. BV/UV, Die Schießzeiten für die Warngebiete Todendorf und Putlos gibt das von der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt im Verkehrsblatt oder Bundesanzeiger bekanntgemachte Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt im Voraus in den "Bekanntmachungen für Seefahrer" bekannt. Während des Schießens werden für die Warngebiete Todendorf und Putlos Sichtzeichen an folgenden Stellen gezeigt: 1. an der Signalstelle Heidkate, 2. an der Signalstelle Hubertsberg, 3. an der Signalstelle Neuland, nur am Tage in Betrieb, 4. an der Signalstelle Wesseck, 5. an der Signalstelle Blankeck, 6. an der Signalstelle Heiligenhafen, 7. auf den Sicherungsfahrzeugen. Als Sichtzeichen werden gezeigt: 1. Schießbetrieb in dem Warngebiet Todendorf am Tage und bei Nacht an allen Signalstellen und auf den Sicherungsfahrzeugen ein gelbes Blitzfeuer, 2. Schießbetrieb in dem Warngebiet Putlos am Tage und bei Nacht an allen Signalstellen und auf den Sicherungsfahrzeugen ein rotes Blitzfeuer, 3. Schießbetrieb in den Warngebieten Todendorf und Putlos am Tage und bei Nacht an allen Signalstellen und auf den Sicherungsfahrzeugen ein gelbes und ein rotes Blitzfeuer im Wechsel.
Ostsee 116.8 116.0 Kleiner Binnensee ganzj. BV, NSG, außerhalb der Bundeswasserstraße Ostsee, ganzj UV außer für den Strand auf einer Breite von bis zu 10 Meter parallel zur Wasserlinie der Ostsee außerhalb der vegetationsbestandenen Strandflächen UV vom 1.4.-30.9. für den in der Örtlichkeit gekennzeichneten Strandabschnitt
Ostsee 110.6 111.1 Sehlendorfer Binnensee UV, für den in der Örtlichkeit gekennzeichneten Brut- und Ruhezonen für Strand- und Seevögel sowie für die Dünen auf dem Strand, NSG
Ostsee 104.3 105.2 Weißenhäuser Brök NSG, Verbot von lagern, zelten, baden
Ostsee 90.0 103.0 Warngebiet Putlos zeitw. BV/UV, Die Schießzeiten für die Warngebiete Todendorf und Putlos gibt das von der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt im Verkehrsblatt oder Bundesanzeiger bekanntgemachte Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt im Voraus in den "Bekanntmachungen für Seefahrer" bekannt. Während des Schießens werden für die Warngebiete Todendorf und Putlos Sichtzeichen an folgenden Stellen gezeigt: 1. an der Signalstelle Heidkate, 2. an der Signalstelle Hubertsberg, 3. an der Signalstelle Neuland, nur am Tage in Betrieb, 4. an der Signalstelle Wesseck, 5. an der Signalstelle Blankeck, 6. an der Signalstelle Heiligenhafen, 7. auf den Sicherungsfahrzeugen. Als Sichtzeichen werden gezeigt: 1. Schießbetrieb in dem Warngebiet Todendorf am Tage und bei Nacht an allen Signalstellen und auf den Sicherungsfahrzeugen ein gelbes Blitzfeuer, 2. Schießbetrieb in dem Warngebiet Putlos am Tage und bei Nacht an allen Signalstellen und auf den Sicherungsfahrzeugen ein rotes Blitzfeuer, 3. Schießbetrieb in den Warngebieten Todendorf und Putlos am Tage und bei Nacht an allen Signalstellen und auf den Sicherungsfahrzeugen ein gelbes und ein rotes Blitzfeuer im Wechsel.
Ostsee 88.7 84.4 Graswarder ganzj. UV, NSG
Ostsee 39.7 42.1 NSG Grüner Brink UV im nördlichen und nordöstlichen Standabschnitt, außer in dem öffentlich gekennzeichneten Strandabschnitt in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 31. März
Ostsee 31.9 33.3 Nördliche Seeniederung Fehmarn/Markelsdorfer Huk UV außer auf einer Breite von bis zu 10 m parallel zur Wasserlinie in der Zeit vom 1. September bis zum 31. März eines jeden Jahres erlaubt
Ostsee 22.7 25.2 NSG Wallnau Baden und das Lagern am Strand erlaubt; Lagern zwischen Strand und Deich teilw. eingeschränkt
Ostsee 12.6 19.1 NSG Krummsteert-Sulsdorfer Wiek/Fehmarn UV auf dem Nehrungshaken Krummsteert
Reidsbek 16.6 Bokelholmer Fischteiche ganzj. BV, NSG
Schaalsee 14.6 9.2 Schaalsee (Teil SH), Pfuhlsee, Seedorfer Küchensee, Küchensee, Priestersee, Niendorfer Binnensee BV, außer 01.05.-15.10 nach Genehmigung des Seebesitzer https://www.kanu-center.de/schaalsee-camp/mietstation-schaalsee-camp
Schlei 71.4 Möweninsel ganzj. UV
Schlei 60.2 Insel Hestholm ganzj. UV
Schlei 59.3 64.3 Halbinsel Resholm ganzj. UV
Schlei 0.5 2.8 NSG Schleimünde - Flachgewässer des Schleihaff ganzj. BV im NSG zwischen Schleimünde und Maasholm, am Fahrwasser orientieren. (OstseeSHNSGBefV) - ganzj. UV, Ausnahme Zeltplatz und Hafen Lotseninsel
Schlei 0.1 2.2 NSG Schleimünde - Flachgewässer des Schleihaff ganzj. BV im NSG zwischen Schleimünde und Olpenitzdorf - am Fahrwasser orientieren. (OstseeSHNSGBefV) - ganzj. UV
Schleimünde/Ostsee 97.1 91.6 NSG Schleimünde - nördlicher Teil Ostseeküste ganzj. UV, Hafen Schleimünde mit Paddlerwiese liegt außerhalb des NSG. Auf der Ostsee darf das NSG mit muskelbetriebenen Booten befahren werden.
Schleimünde/Ostsee 89.0 91.0 NSG Schleimünde - südl. Teil Ostseeküste ganzj. UV, auf der Ostsee darf das NSG mit muskelbetriebenen Booten befahren werden.
Schwansener See/ Ostsee 77.0 79.0 NSG Schwansener See ganzj. BV Schwansener See, UV südl. km 78. von 01.04.-30.09, sonst Betreten des Spülsaumbereich auf einer Breite bis zu 5 Meter vom 01.10.-31.03. erlaubt.
Schwentine 29.5 23.8 Halbinsel Gut Wittmold - Dörnick - Wittmold bis Fuhlensee ganzj. UV, Rast nur mit Erlaubnis
Schwentine 8.2 7.2 Rastorfer Mühle - Oppendorfer Mühle ganzj.BV , Ein- und Aussatzstelle nur am Steg bei km 8,2 oder ab km 7,2
Schöhsee und Trammersee 32.1 35.3 Schöhsee und Trammersee ganzj. BV Privatseen nur mit Erlaubnis des Eigentümers
Selenter See 12.8 27.3 Nordteil ganzj. BV
Sorge/Rinne 1.2 1.2 Hohner See (ist erreichbar über Rinne) ganzj. BV, NSG Hohner See
Steinau-Nusse 7.0 6.7 Ritzerauer Hofsee und Duvenseebachniederung ganzj. BV, NSG
Stente (Sorge) 0.0 0.0 Bistensee ganzj. BV, Privatbesitz ggf. beim Campingplatz erfragen
Suhrer See 37.2 39.0 Suhrer See ganzj. BV Suhrer See und Gr. Madebröckensee
Trave 58.8 78.4 Oberhalb von Warderbrück Oberhalb von Warderbrück Befahrungsverzicht.
Trave 18.2 NSH Dummersdorfer Ufer - Trittsetein Trittstein, hier anlanden für kl. Fahrzeuge ohne Motor erlaubt
Dassower See 6.7 1.2 NSG Dassower See ganzj. BV
Trave 23.8 25.5 Priewall ganzj. UV
Trave 3.9 9.5 NSG Dummersdorfer Ufer ganzj. UV, außer Trittstein bei KM 18.2 links Rastplatz
Trave 0.1 58.7 Warderbrück bis Elbe-Lübeck-Kanal Die Trave ist FFH-Gebiet und dementsprechend ist naturgemäßes Verhalten besonders erforderlich. Die Bereiche des Oberlaufs der Trave von Warderbrück bis Bad Segeberg und die mittlere Trave von Bad Segeberg bis zur Kupfermühle sind empfindliche Bereiche – Befahrung nur durch geübte Kanuten in kleinen Gruppen. Keine Befahrung bei Nacht oder in der Dämmerung (Schutz nacht- u. dämmerungsaktiver Tiere. Wassertiefe überall min. > 30cm (Schutz der Laichbetten u. der Gewässersohle) Ein- und Aussetzen nur an markierten Stellen. Übernachtung nur an dafür vorgesehenen Plätzen. Möglichst großen Abstand halten von Ufer, Röhricht u. Schwimmblattvegetation.
Trave/Pötenitzer Wiek 0.0 Pötenitzer Wiek teilw. BV, das Befahren außerhalb des durch Schifffahrtszeichen bezeichneten Fahrwassers ist in der Zeit vom 15. Februar bis 15. Juni, ausgenommen in der Zeit von 11:00 Uhr des Tages vor Sonn- und gesetzlichen Feiertagen bis 11:00 Uhr des nächsten Werktages, verboten
Treene 79.8 61.1 NSG Obere Treenelandschaft ganzj. BV
Treene 61.1 57.3 oberhalb Langstedt freiwillig. Befahrungsverzicht
Wakenitz 14.7 3.9 Lübeck-Eichholz bis Ratzeburger See ganzj. UV außer an gekennzeichneten Stellen. Befahrung erlaubt von Sonnenauf- bis 30 Min. nach -Untergang
Großer Ratzeburger See 12.8 4.4 Ostufer des Großen Ratzeburger Sees ganzj. UV, NSG, Abstand 50m zu Röhricht einhalten! Trittsteine bei Utecht, Campow, Hoheleuchte und Kalkhütte, Sperrfläche zwischen Utecht und Wakenitzmündung beachten
Ratzeburger Seen 12.5 0.2 Ratzeburger See, Domsee, Küchensee ganzj. BV Flachwasserzonen, UV (Anlegen nur an Stegen und gekennzeichneten Stellen)
Wehrau 21.5 21.5 Wardersee, Brahmsee ganzj. BV, kostenpflichtigen Genehmigung der Eigentümer erforderlich

Kontakt

Ressortleiter Natur- & Umweltschutz

Thomas Martin
Alte Gärtnerei 37
24232 Schönkirchen

Telefon 0431 2007415
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